Europäische Perspektiven
Erfüllung der Verpflichtungen zum Klimawandel
Einbindung der Taxonomie in die Unternehmensstrategie
In den letzten Jahren sind die EU-Regierungen ehrgeizige Verpflichtungen eingegangen, um den industriellen Wandel hin zu einem nachhaltigeren, klimaneutralen Modell einzuleiten – wie das Pariser Abkommen und der EU Green Deal. Das derzeitige lineare Modell der Industrialisierung, das auf der Gewinnung von Ressourcen und Abfällen aus der Natur beruht, ist aufgrund der begrenzten Menge nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen wie fossiler Brennstoffe in der Biosphäre, des Klimawandels und seiner Nebeneffekte wie der globalen Erwärmung sowie der Auswirkungen des Menschen auf die Umwelt einschließlich der Verschmutzung nicht mehr nachhaltig. Langfristig führt dies zu einem Nullsummenspiel, bei dem der industrielle Fortschritt durch Klima- und Umweltzerstörung und erschöpfte Ressourcen oder Rohstoffe neutralisiert wird. Sie trägt dabei auch zu geopolitischem Stress, unfairem Wettbewerb und Ungleichheit bei.
Diese Verpflichtungen werden nicht leicht fallen, weder aus finanzieller noch aus öffentlicher Verwaltungs- oder unternehmensstrategischer Sicht. Jüngsten Schätzungen zufolge sind rund 180 Milliarden Euro an jährlichen Zusatzinvestitionen erforderlich, um die Ziele für 2030 zu erreichen, und ein Vielfaches dieser Summe, um die Ziele für 2050 allein in der EU zu erreichen. Dies kommt zu dem Geld hinzu, das zur Unterstützung der Wirtschaft während der COVID-Pandemie ausgegeben wurde.
Regierungen und internationale Institutionen werden komplexe politische und regulatorische Veränderungen bewältigen müssen. In der EU wie auch in Großbritannien werden jedes Jahr Milliarden von Euro für umweltschädliche Subventionen ausgegeben, die im Widerspruch zu den Energie- und Klimaverpflichtungen stehen. Diese Subventionen spielen eine wichtige Rolle bei der Steuerung des Wirtschafts- und Verbraucherverhaltens weg von der Energiewende.
Regierungen und Währungsbehörden müssen sich auch mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Stabilität des Finanzsystems befassen und mit der Frage, wie die Umverteilung bestehender Finanzströme in Richtung nachhaltigerer Investitionsziele ermöglicht werden kann. Dies ist der Fall beim EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen und dem Netzwerk der Zentralbanken zur Ökologisierung des Finanzsystems.
Viele Industriezweige haben begonnen, Anpassungsstrategien zu entwickeln, um ihre Geschäftsmodelle auf "grünere", verantwortungsvollere Herstellungsprozesse und Technologien umzustellen. Dennoch ist nicht sofort erkenntlich, wie die groß angelegte Umstellung großer, besonders energieintensiver Industrien mit erheblichen Investitionen in Sachanlagen innerhalb des aktuellen regulatorischen Rahmens bewältigt werden kann. Einige von ihnen greifen auf Greenwashing zurück, aber die meisten unternehmen erhebliche Anstrengungen, die zur Entdeckung von nie geahnten Managementproblemen führen.
Sowohl in der Regierung als auch in Unternehmen liegt die zentrale Herausforderung nicht in einzelnen Problemen, die analysiert und gelöst werden können, sondern in der Interdependenz all dieser Aspekte des Übergangs. Sie müssen mit komplexen adaptiven Systemen umgehen, und das erfordert innovative Steuerungsmethoden, die weit entfernt sind von den traditionellen hierarchischen und bürokratischen Wegen, die von großen Institutionen, ob öffentlich oder privat, immer noch bevorzugt werden.
Der erste Schritt besteht jedoch darin, genaue Informationen über nachhaltige Wirtschaftspraktiken zu erhalten. Mehrere Länder haben Klassifizierungssysteme entwickelt, um ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu identifizieren, die gemeinhin als "Taxonomien" bezeichnet werden. Es zeichnen sich drei Arten von Systemen ab.
Zwei der drei größten Volkswirtschaften, die EU und China, richten vollwertige und fortschrittliche Klassifizierungssysteme ein, die sich auf konkrete wirtschaftliche Aktivitäten und Sektoren konzentrieren. Diese sind manchmal mit spezifischen technischen oder Leistungskriterien verbunden, basieren auf einer binären Klassifizierung (grün/nicht grün), sind für bestimmte Zwecke wie die Emission grüner Anleihen oder Offenlegungen verpflichtend und manchmal direkt mit der Emission grüner Anleihen verbunden (China). Indien scheint diesem Ansatz zu folgen.
Japan bewegt sich in Richtung spezifischer Förderprogramme, Labels und Richtlinien, die in gewisser Weise mit einer Taxonomie vergleichbar sind, jedoch einfacher gestaltet sind und einen restriktiveren Zweck verfolgen, z.B. Richtlinien mit sektoralen Prioritäten für die Ausgabe bestimmter grüner Finanzprodukte, Kredite oder Investitionen, manchmal ergänzt durch technische oder Leistungskriterien. Diese Instrumente sind anspruchsvoller als einfache Labels, aber weniger umfassend als vollwertige Taxonomien. Andere Länder, wie z.B. Kanada, erwägen ein mehrstufiges Klassifizierungssystem von Aktivitäten.
Die Vielfalt bestehender und zukünftiger Klassifizierungssysteme zeigt die Vielfalt der Verwendungszwecke, für die sie konzipiert sind. Sie kann auch zu einer zusätzlichen Belastung der Industrie und zu Verschiebungen auf den Kapitalmärkten führen. Sehr oft werden Taxonomien entwickelt, um Kriterien für grüne oder nachhaltige Finanzprodukte, Wertpapiere oder Bankkredite zu definieren. Der Zweck der am weitesten fortgeschrittenen Taxonomien geht jedoch darüber hinaus und zielt darauf ab, den Investoren Gewissheit über die inhärenten klimabedingten Finanzrisiken zu verschaffen, die sie vermeiden werden. Große Rückversicherer bieten bereits jetzt einfach keine Versicherungen mehr für bestimmte Arten von Investitionen an.
Taxonomien gelten für ein bestimmtes Territorium, sie können jedoch grenzüberschreitende Auswirkungen auf globale Wertschöpfungsketten und den Handel haben. Etwa 80 % der "Do no significant harm"-Kriterien (DNSH) in der EU-Taxonomie entsprechen bestehenden regulatorischen Verpflichtungen des Umweltschutzes, der Kreislaufwirtschaft oder der Erhaltung der Biodiversität. Die Aufnahme in die EU-Taxonomie wird daher dazu beitragen, EU-Standards und -Praktiken im Ausland zu fördern, könnte aber auch zu Prioritätskonflikten mit anderen Rechtsordnungen führen. Die Tatsache, dass sich die EU und China bei der Entwicklung ihrer Systeme weitgehend parallel bewegen, macht dies umso wahrscheinlicher und ist einer der Gründe für die neue US-Regierung, zu versuchen, aufzuholen, um zu vermeiden, dass sie letztlich zu einer Art "rule-taker" wird, so sehr der Kongress dies auch tarnen möchte.
Die dreigliedrige High Level Group on Financing Sustainability Transition plädiert daher in der EU für eine weitere regulatorische Konvergenz, die grenzüberschreitende grüne Finanzströme, die Ausweitung grüner Finanzierungen und die Erleichterung des Handels unterstützen würde. Die Kohärenz könnte im Rahmen der International Platform on Sustainable Finance (IPSF) erleichtert werden, die eine sogenannte Common Ground Taxonomy als "einzigartigen gemeinsamen Bezugspunkt" für die Identifizierung von förderfähigen Investitionen vorsieht. Bislang bieten die europäischen Kapitalmärkte nur wenige Anlagemöglichkeiten, die der EU-Taxonomie entsprechen.
Es gibt immer noch ernsthafte Probleme, die gelöst werden müssen. Der binäre Ansatz der EU-Taxonomie schließt viele potenziell relevante Aktivitäten aus, die trotz ihres effektiven Beitrags zum Klimaschutz nicht in die Kategorie der Übergangsaktivitäten passen. Er spiegelt auch komplexe Lebenszyklus- und Lieferkettenaspekte nur unzureichend wider, vor allem im Fall des grenzüberschreitenden, brancheninternen Handels, bei dem es zunehmend schwieriger wird, alle Förderkriterien für Investitionsprojekte zu messen und zu validieren.